Einlagerungsbedingungen

 

  1. Der Verwahrungsvertrag wird abgeschlossen auf die Dauer von 6 (sechs) Monaten ab Datum der Anlieferung der zu verwahrenden Artikel.

     
  2. Der Verwahrungspreis ist mit Anlieferung der zu verwahrenden Ware fällig und bar zu bezahlen.

     
  3. Der Kunde hat das Recht, die bei uns verwahrte Ware jederzeit nach Voranmeldung bei uns abzuholen. 
    Ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrungsgebühr besteht jedoch nicht. Mit der Abholung der 
    Räder/Reifen endet der Verwahrungsvertrag.

     
  4. Werden die verwahrten Räder/Reifen nach Ablauf von 6 Monaten nicht abgeholt ,  wird jetzt bereits vereinbart, 
    dass die Einlagerungsgebühren für die weitere Verwahrungszeit von sechs Monaten fällig wird. Wir sind in diesem
    Fall auch berechtigt, vom Kunden die Rücknahme der verwahrten Artikel zu verlangen.

     
  5. Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von 2 Jahren ab Anlieferungsdatum nicht abgeholt oder zurückverlangt,
    erklärt der Kunde sich bereits jetzt mit der freihändigen Verwertung durch unsere Firma einverstanden.

     
  6. Die eingelagerte Ware ist zum Zeitwert bei Brand oder Diebstahl versichert. Wir leisten Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchgeführt wird. Für Verluste oder Beschädigungen der verwahrten Artikel durch Zufall oder höhere Gewalt haften wir nicht.

 

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